|
ERSTES HUNDEZENTRUM
|
§
1 Ausbildung zum Hundetrainer Die
Ausbildung und das Ziel zum Hundetrainer nach den Richtlinien des
"Erstes Hundezentrum", beinhaltet folgende Lehrgänge
und Praxis: "Hundeführer
Lehrgang", "Aggressive & hyperaktive Hunde -
Lehrgang", "Erste Hilfe für Hunde – Lehrgang",
Sachkundeschulung, Ernährungsberatung Hund und zusätzliche
32 Stunden Praxis an fremden Hunden innerhalb der Hundeschule des
"Erstes Hundezentrum" und/oder während anderer
Lehrgänge. Nur wer an allen Lehrgängen und die
theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, erhält
das Diplom zum " Hundetrainer - Erstes Hundezentrum ". §
2 Aufnahme in die Trainerdatei des "Erstes Hundezentrum" 1.
Teilnehmer des "Hundetrainer Lehrgang" und anschließender,
bestandener Abschlussprüfung. 2.
Hundetrainer / Hundeausbilder anderer Hundeschulen, die den Lehrgang
zum "Hundeführer" bei uns absolviert haben und nach
den Richtlinien AGB § 3 der Hundeausbildung des "Erstes
Hundezentrum" arbeiten.
§
3 Richtlinien der Hundeausbildung des "Erstes
Hundezentrum" 1.
Ausbildung der Hunde ohne Gewaltanwendung, ohne Stachelhalsband,
ohne Elektro Geräte, ohne Schlagmittel, ohne Sprühgeräte,
ohne
Stahlhalsbänder, ohne
Leckereien - Ausnahme Nordische Hunde. 2.
Ausbildung über das angeborene Instinktverhalten, Rangordnung,
Rudelverhalten, Sozialverhalten und artgerechte
Hundeerziehung/Haltung. §
4 Richtlinien für Niederlassungen und Trainer
des "Erstes Hundezentrum" 1.
Hundeausbildung nach den Richtlinien des "Erstes Hundezentrum",
§ 3. 2.
Bei Eröffnung und Gründung einer "Niederlassung
Erstes Hundezentrum" gelten die § 1, § 2, § 3, §
4, § 5, § 6 und § 7. 3.
Die Niederlassung und Ausübung als Trainer erfolgt in
Eigenregie, d.h. Anmeldung der Niederlassung, Anmeldung der
Hundeschule, steuerliche und finanzamtliche Angelegenheiten,
Finanzen, Ausstattung, Miete & Pacht, Werbung etc. erledigt die
Niederlassung oder die Trainer im eigenem Namen. 4.
Die Werbungen müssen in allen Niederlassungen und Hundeschulen
gleich bleibend aussehen, das Logo des "Erstes Hundezentrum"
sowie den Hauptsitz und die angebotenen Lehrgänge beinhalten.
5.
Die Trainer und Geschäftsführer einer "Niederlassung
Erstes Hundezentrum", dürfen lediglich eigens erstellte
Lehrgänge, nach Absprache und schriftlicher Genehmigung der
Inhaber des "Erstes Hundezentrum" Oliver
Krautkremer-Köhler und Kerstin Köhler, anbieten. Diese
Lehrgänge dürfen nicht gegen den §3 der AGB des
"Erstes Hundezentrum" verstoßen. 6.
Es ist untersagt folgende Lehrgänge in eigener Regie
durchzuführen: "Hundeführer & Hundetrainer
Lehrgang" und deren Inhalte, "Aggressive & hyperaktive
Hunde Lehrgang", "Erste Hilfe für Hunde Lehrgang",
"Shiatsu für Hunde" und "Tierverhaltenstherapeut
Fachrichtung Hund" sowie Inhaltlich den Hundeführerschein.
Diese Lehrgänge führt nur der Leiter der Ausbildungen des
"Erstes Hundezentrum" Oliver Krautkremer-Köhler und
die Inhaber Kerstin Köhler durch. Ausnahmen sind von Oliver
Krautkremer-Köhler und Kerstin Köhler schriftlich,
beauftragte Dozenten/Hundetrainer. 7.
Der oder die beauftragte Dozent/in erhält pro durchgeführten
Lehrgang siehe Punkt 6 §4, eine Provision in Höhe der
Lehrgangsgebühr aller Kursteilnehmer abzüglich 1ner
Lehrgangsgebühr, die Letztere ist zu entrichten an das Erstes
Hundezentrum Kerstin Köhler. Mindestteilnehmerzahl des
Lehrgangs sind 5 Personen bei 1 – 2 Tageslehrgängen, 3
Personen bei mehrtägigen Lehrgängen.
8.
Bei Zustandekommen eines der Lehrgänge Punkt 6 §4, in
einem der Niederlassungen, erhält einer der Inhaber der
Niederlassung eine Provision in Höhe der Lehrgangsgebühr
eines Kursteilnehmers. Mindestteilnehmerzahl des Lehrgangs sind 5
Personen bei 1 – 2 Tageslehrgängen, 3 Personen bei
mehrtägigen Lehrgängen. §
5 Gebietsschutz für Niederlassungen des
"Erstes Hundezentrum" 1.
Die Niederlassungen erhalten einen vom Hauptsitz zugeteilten
Gebietsschutz. Dieser beträgt 50 km Umkreis vom Standpunkt der
Niederlassung.
2.
Innerhalb dieses Gebietes werden maximal 5 Teilnehmer zum
Hundetrainer ausgebildet. Diese Teilnehmerzahl wird jedoch mit dem
jeweiligem Inhaber der Niederlassung vorher abgesprochen.
3.
Sollten vor Eröffnung der neuen Niederlassung, jedoch schon 4
Hundetrainer in der Hundetrainer Ausbildung sein oder schon fertig
ausgebildet sein, muss sich der mögliche Gründer der neuen
Niederlassung mit diesen Trainern zusammensetzen um eventuelle
Fragen oder eine mögliche Zusammenarbeit zu klären. §
6 Verstoß gegen die Richtlinien des "Erstes
Hundezentrum" Bei
Verstoß gegen die Richtlinien und der AGB des "Erstes
Hundezentrum" erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der
Trainerdatei und bei Niederlassungen die Streichung des Zusatzes
"Niederlassung Erstes Hundezentrum". §
7 Vertragsstrafe bei Vertragsbruch gegen die AGB
für Hundetrainer & Niederlassungen 1.
Bei Vertragsbruch gegen § 3 Punkt 1 und 2 und § 4 Punkt 4,
erheben wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,- € pro
erfolgtem und bekannten Fall. 2.
Bei Vertragsbruch gegen § 4 Punkt
3, § 4 Punkt5 und § 4 Punkt 6, erheben wir eine
Vertragsstrafe in Höhe von 8000,- € pro erfolgtem und
bekannten
Fall Ich
habe die AGB verstanden und gelesen: Datum:
____________________
Unterschrift
des Trainers/Inhabers:
_______________________________ Standort
der Niederlassung:
_______________________________
Traineranzahl
innerhalb des Gebietes _______________________________ Name
der Niederlassung:
_______________________________
Name
des Trainers/Inhabers
_______________________________ Unterschrift
Oliver Krautkremer -Köhler und Kerstin Köhler/ Inhaber
"Erstes Hundezentrum":
____________________
Stand
der AGB: 67475 Weidenthal den 15.10.2007 gültig seit 01.08.2005 ©
Erstes Hundezentrum / Kerstin Köhler