ERSTES HUNDEZENTRUM













§ 1 Ausbildung zum Hundetrainer

Die Ausbildung und das Ziel zum Hundetrainer nach den Richtlinien des "Erstes Hundezentrum", beinhaltet folgende Lehrgänge und Praxis:

"Hundeführer Lehrgang", "Aggressive & hyperaktive Hunde - Lehrgang", "Erste Hilfe für Hunde – Lehrgang", Sachkundeschulung, Ernährungsberatung Hund und zusätzliche 32 Stunden Praxis an fremden Hunden innerhalb der Hundeschule des "Erstes Hundezentrum" und/oder während anderer Lehrgänge. Nur wer an allen Lehrgängen und die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat, erhält das Diplom zum " Hundetrainer - Erstes Hundezentrum ".

§ 2 Aufnahme in die Trainerdatei des "Erstes Hundezentrum"

1. Teilnehmer des "Hundetrainer Lehrgang" und anschließender, bestandener Abschlussprüfung.

2. Hundetrainer / Hundeausbilder anderer Hundeschulen, die den Lehrgang zum "Hundeführer" bei uns absolviert haben und nach den Richtlinien AGB § 3 der Hundeausbildung des "Erstes Hundezentrum" arbeiten.

§ 3    Richtlinien der Hundeausbildung des "Erstes Hundezentrum"

1.    Ausbildung der Hunde ohne Gewaltanwendung, ohne Stachelhalsband, ohne Elektro Geräte, ohne Schlagmittel, ohne Sprühgeräte, ohne

      Stahlhalsbänder, ohne Leckereien - Ausnahme Nordische Hunde.

2.    Ausbildung über das angeborene Instinktverhalten, Rangordnung, Rudelverhalten, Sozialverhalten und artgerechte Hundeerziehung/Haltung.

§ 4    Richtlinien für Niederlassungen und Trainer des "Erstes Hundezentrum"

1.    Hundeausbildung nach den Richtlinien des "Erstes Hundezentrum", § 3.

2.    Bei Eröffnung und Gründung einer "Niederlassung Erstes Hundezentrum" gelten die § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6 und § 7.

3.    Die Niederlassung und Ausübung als Trainer erfolgt in Eigenregie, d.h. Anmeldung der Niederlassung, Anmeldung der Hundeschule, steuerliche und finanzamtliche Angelegenheiten, Finanzen, Ausstattung, Miete & Pacht, Werbung etc. erledigt die Niederlassung oder die Trainer im eigenem Namen.

4.    Die Werbungen müssen in allen Niederlassungen und Hundeschulen gleich bleibend aussehen, das Logo des "Erstes Hundezentrum" sowie den Hauptsitz und die angebotenen Lehrgänge beinhalten.

5.    Die Trainer und Geschäftsführer einer "Niederlassung Erstes Hundezentrum", dürfen lediglich eigens erstellte Lehrgänge, nach Absprache und schriftlicher Genehmigung der Inhaber des "Erstes Hundezentrum" Oliver Krautkremer-Köhler und Kerstin Köhler, anbieten. Diese Lehrgänge dürfen nicht gegen den §3 der AGB des "Erstes Hundezentrum" verstoßen.

6.    Es ist untersagt folgende Lehrgänge in eigener Regie durchzuführen: "Hundeführer & Hundetrainer Lehrgang" und deren Inhalte, "Aggressive & hyperaktive Hunde Lehrgang", "Erste Hilfe für Hunde Lehrgang", "Shiatsu für Hunde" und "Tierverhaltenstherapeut Fachrichtung Hund" sowie Inhaltlich den Hundeführerschein. Diese Lehrgänge führt nur der Leiter der Ausbildungen des "Erstes Hundezentrum" Oliver Krautkremer-Köhler und die Inhaber Kerstin Köhler durch. Ausnahmen sind von Oliver Krautkremer-Köhler und Kerstin Köhler schriftlich, beauftragte Dozenten/Hundetrainer.

7.    Der oder die beauftragte Dozent/in erhält pro durchgeführten Lehrgang siehe Punkt 6 §4, eine Provision in Höhe der Lehrgangsgebühr aller Kursteilnehmer abzüglich 1ner Lehrgangsgebühr, die Letztere ist zu entrichten an das Erstes Hundezentrum Kerstin Köhler. Mindestteilnehmerzahl des Lehrgangs sind 5 Personen bei 1 – 2 Tageslehrgängen, 3 Personen bei mehrtägigen Lehrgängen.

8.    Bei Zustandekommen eines der Lehrgänge Punkt 6 §4, in einem der Niederlassungen, erhält einer der Inhaber der Niederlassung eine Provision in Höhe der Lehrgangsgebühr eines Kursteilnehmers. Mindestteilnehmerzahl des Lehrgangs sind 5 Personen bei 1 – 2 Tageslehrgängen, 3 Personen bei mehrtägigen Lehrgängen.

§ 5   Gebietsschutz für Niederlassungen des "Erstes Hundezentrum"

1.    Die Niederlassungen erhalten einen vom Hauptsitz zugeteilten Gebietsschutz. Dieser beträgt 50 km Umkreis vom Standpunkt der Niederlassung.

2.    Innerhalb dieses Gebietes werden maximal 5 Teilnehmer zum Hundetrainer ausgebildet. Diese Teilnehmerzahl wird jedoch mit dem jeweiligem Inhaber der Niederlassung vorher abgesprochen.

3.    Sollten vor Eröffnung der neuen Niederlassung, jedoch schon 4 Hundetrainer in der Hundetrainer Ausbildung sein oder schon fertig ausgebildet sein, muss sich der mögliche Gründer der neuen Niederlassung mit diesen Trainern zusammensetzen um eventuelle Fragen oder eine mögliche Zusammenarbeit zu klären.

§ 6    Verstoß gegen die Richtlinien des "Erstes Hundezentrum"

Bei Verstoß gegen die Richtlinien und der AGB des "Erstes Hundezentrum" erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der Trainerdatei und bei Niederlassungen die Streichung des Zusatzes "Niederlassung Erstes Hundezentrum".

§ 7    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch gegen die AGB für Hundetrainer & Niederlassungen

1.    Bei Vertragsbruch gegen § 3 Punkt 1 und 2 und § 4 Punkt 4, erheben wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,- € pro erfolgtem und bekannten Fall.

2.    Bei Vertragsbruch gegen § 4 Punkt 3, § 4 Punkt5 und § 4 Punkt 6, erheben wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 8000,- € pro erfolgtem und bekannten

Fall

 

 

 

Ich habe die AGB verstanden und gelesen:  Datum: ____________________           

Unterschrift des Trainers/Inhabers:       _______________________________

Standort der Niederlassung:                _______________________________        

Traineranzahl innerhalb des Gebietes   _______________________________

Name der Niederlassung:                    _______________________________          

Name des Trainers/Inhabers                _______________________________

Unterschrift Oliver Krautkremer -Köhler und Kerstin Köhler/ Inhaber "Erstes Hundezentrum":    ____________________    

Stand der AGB: 67475 Weidenthal den 15.10.2007 gültig seit 01.08.2005



© Erstes Hundezentrum / Kerstin Köhler